Die ESF-Verwaltungsbehörde Hessen verpflichtet sich in der Programmumsetzung zur Einhaltung der GRC insbesondere in den folgenden Punkten:
Darüber hinaus sind weitere Grundrechte verbindlich zu achten:
Die oben aufgeführten Grundrechte der GRC sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
An den folgenden Stellen erhalten Sie weiterführende themenbezogene Informationen zu den oben aufgeführten Punkten und können sich bei Bedarf beraten lassen:
Homepage der ESF-Verwaltungsbehörde Bund: Hier steht Ihnen die Liste der Organisationen zur Verfügung, bei denen Sie allgemeine Informationen zu den Grundrechten, zur Nichtdiskriminierung (u. a. von Menschen mit Behinderungen) und zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern finden (z.B. Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Deutsches Institut für Menschenrechte, Human Rights Watch, Amnesty International).
Für Beschwerden mit Informationen zu Ihrer Person klicken Sie bitte hier.
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