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BQS+ nimmt hessenweit über 70 Projekte neu in die Förderung auf

Nach dem erfolgreichen Start im Sommer 2023 geht das Programm Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+) in die nächste Runde: 73 Projekte aus 23 der 26 Hessischen Landkreise und kreisfreien Städte sind zur Bewilligung vorgesehen, dafür werden EU-Mittel im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Landes Hessen in Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Die hohe Nachfrage nach BQS+ und die Anträge, die uns nahezu flächendeckend aus ganz Hessen erreicht haben, zeigen: Gerade in Zeiten des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftebedarfs ist das Interesse daran sehr groß, Menschen mit Migrationshintergrund durch gezielte Sprachförderung schnell in gute Arbeit zu bringen“, betont Arbeitsministerin Heike Hofmann. „Mit den flexibilisierten Förderbedingungen, die wir in der aktuellen Auswahlrunde geschaffen haben, ist nun zudem noch besser möglich, die hohen Qualitätsstandards von BQS+ auch unter regional unterschiedlichen Gegebenheiten praktisch umzusetzen.“ 

Unter den über 70 geförderten regionalen Maßnahmen befindet sich auch eine hessenweite: Der Träger digiFORT aus Kassel bietet eine übergeordnete BQS+- Fördermaßnahme an, die mit insgesamt rund 160.000 Euro unterstützt wird. BQS+ zielt als innovatives Förderprogramm darauf ab, durch eine möglichst enge Verknüpfung von sprachlichem und fachlichem Lernen die Integration von Menschen mit sprachlichem Förderbedarf in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen bzw. zu beschleunigen. Im Rahmen des Programms können Bildungs- und Qualifizierungsträger innerhalb ihrer von Jobcentern, Arbeitsagenturen oder im Rahmen der hessischen Arbeitsmarktförderung unterstützten Maßnahmen hochwertige berufsqualifizierende Sprachförderung als zusätzliches Element anbieten. 

Mit dem Angebot praxisorientierter Schulungen für die in den Projekten eingesetzten Lehrkräfte trägt BQS+ zudem dazu bei, die hohe Qualität des Unterrichts sicherzustellen, die für eine wirksame berufsqualifizierende Sprachförderung erforderlich ist.

Die Meldung finden Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

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