Sollten Sie auf Grund der Corona-Krise Ihr Gesamtprojekt insoweit einschränken müssen, dass Sie Ihre Projektmitarbeiter*innen nicht mehr im geplanten Umfang einsetzen können, können die Projektmitarbeiter*innen nur mit dem reduzierten, tatsächlich geleisteten Umfang im Projekt abgerechnet werden. Dokumentieren Sie in diesem Fall bitte den geänderten Personaleinsatz im Dokument " Bestätigung über die geleistete Arbeitszeit im Projekt". Da Sie lediglich den tatsächlich geleisteten Arbeitsumfang im Projekt abrechnen, wirkt sich auch der eventuelle Bezug von Kurzarbeitergeld, das nicht geleistete Arbeitszeit und darauf entfallendes Arbeitsentgelt teilweise ersetzt, nicht auf die Abrechnung von Ausgaben für Projektmitarbeiter*innen im Rahmen des ESF aus.
Gleichwohl bitten wir Sie zu beachten, dass Ausgaben durch den ESF nur gefördert werden, wenn der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Schadensminderungspflicht) beachtet ist.
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