Im Rahmen der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 werden in fast allen Förderprogrammen vereinfachte Kostenoptionen zum Einsatz kommen. Neu ist hier vor allem die Abrechnung von Personalausgaben über standardisierte Einheitskosten je Stelle und Funktion in den Vorhaben.
Die vereinfachten Kostenoptionen sollen die Abrechnung der Ausgaben vereinfachen und die Gefahr von fehlerhaften Abrechnungen verringern. Zunächst ergeben sich hieraus jedoch eine Reihe neuer Verfahren und Nachweispflichten für Sie. Diese neuen Verfahren führen sicherlich zu zahlreichen Fragen.
Deshalb möchten wir Ihnen mit unseren FAQs zu den vereinfachten Kostenoptionen Antworten auf möglichst viele dieser Fragen geben.
Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert und sind zu finden hier.
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