Die drei bereichsübergreifenden Grundsätze – Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit – sind neben der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den ESF+ geförderten Projekten stets zu gewährleisten: von der Projektplanung über die -umsetzung bis hin zur Berichterstattung. So sieht es der Art. 9 VO (EU) 2021/1060 i.v.m. Artikel 6 der VO (EU) 2021/1057 vor und greift damit die Querschnittsziele vergangener Förderperioden auf.
Als Hilfestellung haben wir für Sie einen Leitfaden und Arbeitshilfen zusammengestellt: Der Leitfaden bietet u.a. Informationen über die Verankerung der bereichsübergreifenden Grundsätze in den politischen Programmen und Strategien, führt ein in das Konzept der mehrdimensionalen Diskriminierung (Intersektionalität) und zeigt auf, inwiefern dieses in der Projektentwicklung berücksichtigt werden sollte. In den drei Arbeitshilfen sind im Schwerpunkt Impulse und Beispiele zur Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätzen zusammengestellt.
Den Leitfaden und die Arbeitshilfen finden Sie hier unter dem Punkt "Bereichsübergreifende Ziele".
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