bilden & beschäftigen / Zuschuss
Benachteiligten Jugendlichen soll im Übergang von der Schule in den Beruf ein kontinuierlicher Aufbau von Kompetenzen ermöglicht werden.
Aufbau von Kompetenzen
Hauptschulabschluss nachholen
Übergang Schule – Beruf
Benachteiligte junge Menschen am Übergang Schule-Beruf mit einem besonderen Förderbedarf.
Das Förderangebot „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ soll benachteiligten jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen ermöglichen, der sie zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Berufs- und Lebensgestaltung befähigt und die Basis für ein lebensbegleitendes Lernen legt. Es beinhaltet die individuelle und soziale Stabilisierung junger Menschen, das Lernen integriert in Arbeitsprozessen sowie optional das Nachholen des Hauptschulabschlusses. Es gilt: Die entsprechenden Fördergrundsätze sind maßgeblich.
Antragsberechtigt sind anerkannte freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII.
Auf www.esf-hessen.de wird im Rahmen eines Förderaufrufs zur Antragstellung mit Fristsetzung aufgerufen. Der Antrag ist elektronisch über das Kundenportal zu stellen. Nähere Angaben zu den geförderten Themenbereichen, dem Projektumfang, erforderlichen Antragsinhalten und zum Antragsverfahren werden im Rahmen von Förderaufrufen mitgeteilt.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat III6A Hessische Arbeitsmarktförderung
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