Das Land Hessen hat einen Ausschuss zur Begleitung der Durchführung des Programms (im Folgenden „Begleitausschuss“, kurz „BGA“) gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) 2021/1060 eingerichtet. Der Begleitausschuss untersucht die effektive und ordnungsgemäße Umsetzung des Programms. Dazu wird er umfassend über die Fortschritte der Programmdurchführung sowie Aspekte, die die Leistung des Programms nachteilig beeinflussen könnten und entsprechende Abhilfemaßnahmen informiert. Zudem wird der Begleitausschuss über Fortschritte bei der Durchführung von Evaluierungen, über Kommunikationsmaßnahmen, die Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen sowie weitere Aspekte gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) 2021/1060 unterrichtet. Für die Bereitstellung der entsprechenden Informationen ist die Verwaltungsbehörde ESF Hessen verantwortlich.
Der Begleitausschuss hat in zentralen Fragen der Programmumsetzung eine Genehmigungskompetenz. Er genehmigt die Methodik und die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, den Evaluierungsplan und den abschließenden Leistungsbericht. Auch etwaige Änderungen des Programms unterliegen der Genehmigung durch den Begleitausschuss. Die Arbeitsweise des Begleitausschusses ist in seiner Geschäftsordnung geregelt.
Zu den Mitgliedern des Begleitausschusses gehören Vertreterinnen und Vertreter der fachlich beteiligten Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit, der kommunalen Gebietskörperschaften, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie einschlägiger Nicht-Regierungsorganisationen. Er tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Die Leitung und Geschäftsführung des Begleitausschusses liegt bei der Verwaltungsbehörde. Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission nehmen in begleitender und beratender Funktion an der Arbeit des Begleitausschusses teil.
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