Arbeitsmarktbudget 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch geeignete Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen.

Breites Förderspektrum

Beschäftigung benachteiligter Personen erhöhen

Förderzeitraum bis zu 24 Monate

Zielgruppe 

Benachteiligte Personen, Geringqualifizierte und Beschäftigte im Leistungsbezug nach SGB II, III, VIII oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG);  eingeschlossen ist die sog. „stille Reserve“ im Kontext des beruflichen Wiedereinstiegs und Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive 

Ziele und Maßnahme 

Ziel des Arbeitsmarktbudgets ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch präventive, flankierende, kultursensible und /oder sozialintegrative Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen.  Die Projekte müssen sich auf die in den Fördergrundsätzen festgelegten sieben Maßnahmearten beziehen. Das Förderspektrum  umfasst sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Beratung und Begleitung,  Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung bis hin zu Maßnahmen/Projekten, die innovative (sozialräumliche) Beratungsansätze erproben. Zusätzlich können Projekte gefördert werden, die in besonderem Landesinteresse Beiträge zu den Zielen der hessischen Arbeitsmarktförderung erbringen.

Antragsberechtigte 

Antragsberechtigt sind die Projektträger, die im Rahmen der regionalen Steuerung und Zielvereinbarung zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen definiert wurden. 

Art und Höhe der Förderung 

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt. Erstattet werden nur nachgewiesene, zuwendungsfähige und zweckentsprechend verwendete Ausgaben. Der Förderzeitraum liegt in der Regel bei 12 bis 24 Monaten, in Ausnahmefällen sind auch 36 Monate möglich. Die Anteilsfinanzierung kann bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.  

Antragsverfahren 

Anträge können über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. 

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat III6A Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktintegration und –förderung

  • Dominik Schmitt
  • Europäischer Sozialfonds
  • Sabine Haberland
  • Europäischer Sozialfonds
  • Yvonne Rothfuchs
  • Europäischer Sozialfonds
  • Beate Sonneck
  • Europäischer Sozialfonds

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