bilden & beschäftigen / Zuschuss
Mit seiner Nachqualifizierungsoffensive baut das Land Hessen (HMWEVW) in Kooperation mit den zuständigen Stellen (Kammern) und der Anerkennungsberatung eine landesweite Beratungs- und Begleitstruktur für Beschäftigte (über 21 Jahren) ohne verwertbaren Berufsabschluss auf.
Hessische KMU und deren Beschäftigte
max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
24 Bildungscoaches für Hessen
hessische KMU und deren Beschäftigte
Die Initiative „ProAbschluss“ des Landes Hessen legt den Schwerpunkt auf die abschlussbezogene Nachqualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder deren Berufsabschluss nicht mehr verwertbar ist. Durch die Förderung einer landesweiten Beratungs- und Begleitstruktur von Bildungscoaches und den Qualifizierungsscheck sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Beschäftige einen Berufsabschluss nachholen können.
Aufgabe der Bildungscoaches ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Beschäftigte in Hessen für den Nutzen und die Möglichkeiten der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung, insbesondere der abschlussbezogenen Nachqualifizierung, zu sensibilisieren. Auf diese Weise sollen die Weiterbildungsbereitschaft erhöht und Qualifizierungsaktivitäten verstärkt werden. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Hessen.
Die Bildungscoaches sind die ersten Ansprechpersonen für die Weiterbildungsberatung, besonders zum Thema Nachqualifizierung, sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen. Sie beraten je nach Bedarf vor Ort im Unternehmen und/oder per Sprechstundenangebot in eigenen Beratungsstellen. Darüber hinaus begleiten sie Beschäftigte und Unternehmen während einer Nachqualifizierung und erhöhen dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Berufsabschluss erfolgreich nachgeholt wird.
Die Bildungscoaches arbeiten im engen Austausch mit den hessischen Anerkennungsberatungsstellen, zum Beispiel der bei den Arbeitsagenturen angesiedelten mobilen Anerkennungsberatung (MoAB) und übernehmen Beratungen für den Qualifizierungsscheck www.proabschluss.de.
Antragsberechtigte
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Über anstehende Antragsrunden informieren wir Sie rechtzeitig auf unserer Startseite.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Referat Berufliche Bildung
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