Projekte der beruflichen Bildung 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Zur Sicherung der Qualität und der Nachhaltigkeit der Initiativen des Landes im Bereich der beruflichen Bildung werden zentrale Akteure gefördert, die diese unterstützen.

Vermittlungsarbeit an der Schnittstelle Schule - Beruf

Berichterstattung reg. Aus- und Weiterbildung

Anteilfinanzierung

Zielgruppe 

Alle am Prozess der beruflichen Bildung beteiligten hessischen Akteure 

Ziele und Maßnahme 

Das HMWEVW fördert für zentrale Themenfelder der beruflichen Bildung je eine Stützstruktur, die von Koordinierungsstellen getragen werden sollen.  

Diese Stützstrukturen übernehmen für die jeweiligen regionalen Akteure landesweit Aufgaben der Vernetzung und Qualitätsentwicklung und befähigen sie auf diese Weise zu einem wirkungsvolleren gemeinsamen Handeln. Stützstrukturen sollen in den folgenden Themenfeldern wirken:

  •  Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit an der Schnittstelle Schule - Beruf: OloV
  • Koordination des Ausbaus und der Weiterentwicklung der QuABB-Standorte (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule)
  • Aufbau der hessischen Begleitstruktur für die Nachqualifizierungsoffensive und den Qualifizierungsscheck

Mit der Erarbeitung und Bereitstellung von Datengrundlagen will das HMWEVW zudem zur Verbesserung der Planungsprozesse für berufliche Bildung beitragen. Förderfähig sind vor allem Beiträge und Analysen zur regionalen Aus- und Weiterbildungsberichterstattung und Analysen zur Ermittlung und Prognose zukünftiger regionaler und branchenbezogener Qualifikationsbedarfe. Darüber hinaus will das HMWEVW Projekte im besonderen Landesinteresse fördern, die wichtige Beiträge zur qualitativen Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung erbringen.  

Antragsberechtigte 

  • Zielgruppe: juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund)
  •  juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind

Art und Höhe der Förderung 

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf der Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz wird im Einzelfall festgelegt. 

Antragsverfahren 

Über anstehende Antragsrunden informieren wir Sie rechtzeitig auf der Startseite. 

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Referat Berufliche Bildung  

Neuer Inhalt
  • Thomas Gras
  • ESF Consult Hessen Arbeitsmarkt II
  • Olga Beller
  • Europäischer Sozialfonds

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