bilden & beschäftigen / Zuschuss
Das Instrument „Qualifizierungsscheck“ will die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten (über 21 Jahren) durch Nachqualifizierung zur Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.
Chancen von gering qualifizierten Beschäftigten steigern
Erlangung eines Berufsabschlusses
Bis zu 4.000 Euro
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt. Erforderlich ist ein Mindestalter von 21 Jahren.
Das Instrument „Qualifizierungsscheck“ will die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten (über 21 Jahren) durch Nachqualifizierung zur Erlangung eines Berufsabschlusses steigern. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und zu einem Berufsabschluss hinführen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach/eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle.
identisch mit der Zielgruppe
Die Höchstfördersumme beträgt pro Qualifizierungsscheck 4.000 Euro.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Referat Berufliche Bildung
Eschersheimer Landstr. 61-63
60322 Frankfurt am Main
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