Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+) 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Teilnehmer*innen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sollen für eine bessere Integration in Ausbildung und Arbeit auch beim Erwerb deutscher berufsbezogener Sprachkenntnisse unterstützt und gefördert werden.

Sprachförderung als unmittelbarer Teil der Qualifizierung

Qualitativ hochwertige berufsqualifizierende Sprachförderung

Drei Qualitätsstufen für Träger: Einstieg, Vertiefung und Exzellenz

Zielgruppe

Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene, darunter insbesondere Langzeitarbeitslose, Un- und Angelernte sowie Personen mit multiplen Problemlagen. Zur Zielgruppe gehören auch benachteiligte junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Grundsätzlich gilt, dass zu fördernde Personen einen Bedarf an berufssprachlicher Deutsch-Förderung aufweisen.

Ziele und Maßnahme

Das Ziel der Förderung in „Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus“ (BQS+) ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Hessen für eine bessere Integration in Ausbildung und Arbeit auch beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse zu unterstützen und zu fördern. Mit diesem neuen Fördervorhaben wird Bildungs- und Qualifizierungsträgern ermöglicht, als zusätzlichen Bestandteil innerhalb ihrer von Jobcentern, Arbeitsagenturen oder im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung geförderten Qualifizierungsmaßnahmen eine qualitativ hochwertige berufsqualifizierende Sprachförderung anzubieten. Kernelement der berufsqualifizierenden Sprachförderung ist die konzeptionelle und didaktische Verknüpfung von Fachinhalten der Basismaßnahme mit Elementen des Spracherwerbs. Es gilt: Die entsprechenden Fördergrundsätze bzw. Förderaufrufe sind maßgeblich.

Antragsberechtigte

Projekt- oder Maßnahmeträger können Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen, Zusammenschlüsse von hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, Träger der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung sowie SGBII-Träger sein. Antragsberechtigt sind Projektträger, die in ihren Projekt- oder Maßnahmeangeboten die im Abschnitt „Zielgruppe“ beschriebenen Teilnehmenden auf die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt vorbereiten und diese Angebote durch eine berufsqualifizierende Sprachförderung ergänzen bzw. das bestehende Sprachangebot der arbeitsmarktbezogenen Maßnahme qualitativ verbessern möchten.

Antragsverfahren

Auf www.esf-hessen.de wird im Rahmen eines Förderaufrufs zur Antragstellung mit Fristsetzung aufgerufen. Der Antrag ist elektronisch über das Kundenportal zu stellen. Nähere Angaben zu den geförderten Themenbereichen, dem Projektumfang, erforderlichen Antragsinhalten und zum Antragsverfahren werden im Rahmen von Förderaufrufen mitgeteilt.


Programmverantwortliches Landesressort

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Referat III6A Hessische Arbeitsmarktförderung

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