Monitoring 

 

Die Verwaltungsbehörde ESF Hessen übermittelt der Europäischen Kommission gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/1060 fünf Mal im Jahr Daten zum Umsetzungsstand des Programms. Die Datenübermittlung erfolgt jeweils zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli, 30. September und zum 30. November. Sie umfasst stets die Daten zum finanziellen Umsetzungsstand. Zweimal jährlich, zum 31. Januar und zum 31. Juli, werden zudem Daten zum materiellen Umsetzungsstand übermittelt.

Die Übermittlung erfolgt in Form von Tabellen, die durch die Europäische Kommission vorgegeben werden. Sämtliche übermittelte Daten werden auf dieser Website veröffentlicht. Zum einfacheren Verständnis wurden die Tabellen mit redaktionellen Anmerkungen versehen.


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