Nacherhebung 

 

Erhebung des langfristigen Verbleibs von ESF-Teilnehmenden

Seit Beginn der Förderperiode 2014-2020 besteht im Rahmen der ESF-Förderung die Verpflichtung, Ergebnisse zum langfristigen Verbleib der Teilnehmenden zu erheben. Die Erhebung dieser Daten wird von der Hessen Agentur durchgeführt. Die Teilnehmenden erhalten ein Anschreiben und einen Fragebogen und können diesen entweder schriftlich oder online beantworten. Falls die Teilnehmenden Fragen haben, können sie diese über die Hotline der Hessen Agentur schnell und unkompliziert klären.

Jeder Teilnehmende kann in der Einwilligungserklärung, die zu Beginn der Maßnahme unterschrieben wird, über seine Teilnahme an der Befragung entscheiden. Aktuell haben rund ein Drittel aller Teilnehmer in Hessen keine Einwilligungserklärung zur Erhebung der langfristigen Daten gegeben. Deshalb sind nochmals alle Träger und Projektmitwirkende aufgerufen, die Teilnehmer über Ablauf und Inhalt der Befragung zu informieren, um dadurch eine größere Teilnahmebereitschaft zu erreichen. Letztlich können nur durch eine repräsentative Befragung die Erfolge und die positive Wirkung der EU-Förderung dokumentiert werden.

Bisherige Ergebnisse zeigen, dass sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme die Übergänge in Beschäftigung im Vergleich zu den kurzfristigen Ergebnissen gesteigert werden konnten. Allerdings bestehen hinsichtlich des Einverständnisses zur Befragung im Vorfeld sowie der konkreten Beteiligung an der Befragung noch Potenziale.

Aktuelle Ergebnisse zum langfristigen Verbleib der Teilnehmenden können Sie auf dieser Seite rechts oben einsehen. 

Hinweis zur Information der Teilnehmenden: Erläutern Sie den Teilnehmenden bitte, dass es die Befragung zur Erhebung langfristiger Ergebnisse gibt. Zeigen Sie bei Bedarf den Fragebogen, so dass die Teilnehmenden über die Form und den Inhalt der Befragung vorab informiert sind. Der Fragebogen kann auf dieser Seite rechts oben runtergeladen werden.

Hinweis zur korrekten Erfassung im Monitoring: Bitte übermitteln Sie die Information, ob die Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Erhebung der langfristigen Ergebnisse gegeben haben in korrekter Weise in der Frage „Kontaktaufnahme Nachbefragung“ im ESF Teilnehmenden-Monitoring. Falls die Teilnehmenden keine Einwilligung für die Befragung gegeben haben, kreuzen sie bitte die Antwort „Keine Einwilligung zur Nachbefragung nach 6 Monaten“ an. Falls der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Einwilligung zur Nachbefragung gegeben hat, ist es hilfreich, mehrere bevorzugte Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Auf diese Weise ist es möglich, die Teilnehmenden auch in Nachfassaktionen noch per E-Mail oder telefonisch zu erreichen.

Die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen der erteilten Einverständniserklärung und den Informationen im elektronischen Monitoring ist Bestandteil der Vor-Ort-Prüfungen.

 

Für Rückfragen:

Lioba Trabert

Projektleiterin, Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung

HA Hessen Agentur GmbH
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden

Telefon: +49 611 95017 8330
Fax: +49 611 95017 58330

E-Mail: lioba.trabert@hessen-agentur.de

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