Mobilitätsberatungsstellen 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Mobilitätsberatungsstellen verfolgen das Ziel, als wirtschaftsnahe Unterstützungsstrukturen, grenzüberschreitende Mobilität bereits während der Ausbildung oder im Anschluss daran zu realisieren.

Interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachen

Berufsbezogene Auslandsaufenthalte

Anteilsfinanzierung

Zielgruppe 

Hessische Jugendliche und junge Erwachsene während und nach der Ausbildung sowie die ausbildende Wirtschaft in Hessen 

Ziele und Maßnahme 

Hessische Unternehmen bedienen in zunehmendem Maße internationale Märkte und kooperieren mit international tätigen Unternehmen. Diese Entwicklung stellt auch an die berufliche Mobilität von Beschäftigten neue Anforderungen, denn Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen sowie Kenntnisse der Arbeitsorganisation und Technologien anderer europäischer Länder gewinnen eine immer größere Bedeutung. Auslandspraktika und transnationale Ausbildungsabschnitte können zudem betriebliche Ausbildung attraktiver und hochwertiger gestalten. Mobilitätsberatungsstellen sollen hessenweit Auszubildende für Auslandspraktika motivieren und die Organisation der Praktika/Ausbildungsabschnitte unterstützen. Mobilitätsberatungsstellen übernehmen folgende Aufgaben: 

  • Beratung und Information zu allen Themen und Fördermöglichkeiten im Zusammenhang berufsbezogener Auslandsaufenthalte
  • Unterstützung bei der Suche nach Betrieben im Ausland
  • Hilfestellung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandspraktika

 Antragsberechtigte 

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund)
  • juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind

Art und Höhe der Förderung 

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 

Antragsverfahren 

Über anstehende Antragsrunden informieren wir Sie rechtzeitig auf der Startseite. 

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Referat Berufliche Bildung  

  • Sabine Fey
  • Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen II

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