bilden & beschäftigen / Zuschuss
Strafgefangene sollen an berufliche Tätigkeiten herangeführt und für kontinuierliche Arbeit motiviert werden. Dadurch sollen sie beruflich und sozial integriert werden.
Integrationschancen nach Entlassung steigern
Bis zu 50 Prozent Förderung
Zielgruppe sind weibliche und männliche Strafgefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten, in Ausnahmen auch Untersuchungsgefangene.
Durchführung beruflicher Vollzeit- und Teilzeitbildungsmaßnahmen (Zwischenprüfung, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Meisterzertifikat, IHK und HWK-Bescheinigungen etc.)
Antragsberechtigte
Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen; Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine; Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine
Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn des Projektes über das Kundenportal der WIBank gestellt werden.
Hessisches Ministerium der Justiz
Referat IV/B1, Abteilung IV
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