Berufliche Qualifizierung Strafgefangener 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Strafgefangene sollen an berufliche Tätigkeiten herangeführt und für kontinuierliche Arbeit motiviert werden. Dadurch sollen sie beruflich und sozial integriert werden.

Integrationschancen nach Entlassung steigern

Bis zu 50 Prozent Förderung

Zielgruppe 

Zielgruppe sind weibliche und männliche Strafgefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten, in Ausnahmen auch Untersuchungsgefangene. 

Ziele und Maßnahme 

Durchführung beruflicher Vollzeit- und Teilzeitbildungsmaßnahmen (Zwischenprüfung, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief,  Meisterzertifikat, IHK und HWK-Bescheinigungen etc.) 

Antragsberechtigte 

Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen; Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine;  Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine 

Art und Höhe der Förderung 

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Antragsverfahren 

Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn des Projektes über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. 

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Ministerium der Justiz
Referat IV/B1, Abteilung IV 

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  • Alexandra Giehl
  • Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen I

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