bilden & beschäftigen / Zuschuss
Beratung und Begleitung weiblicher und männlicher Strafgefangener während des Übergangs von der Haft in Freiheit.
Begleitung Strafgefangener während und nach der Entlassung
Unterschiedliche Maßnahmen förderfähig
Bis zu 50 Prozent Förderung
Inhaftierte erwachsene Frauen und Männer mit besonderem Hilfebedarf -insbesondere Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung (z.B. Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden
Beratung und Begleitung weiblicher und männlicher Strafgefangener während des Übergangs von der Haft in Freiheit zur Arbeitsintegration, Wohnraumakquise und bei der Integration in den sozialen Empfangsraum
Einrichtungen der freien Straffälligenhilfe
Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Maßnahmen
Anträge müssen 10 Wochen vor Projektbeginn über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Projektbeginn ist jeweils der 1. Januar.
Hessisches Ministerium der Justiz
Referat IV/B1, Abteilung IV
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